Dabei muss man wissen, dass es keinen direkten grünen Pointer gibt

Da es in Deutschland üblich ist, dumpfe Kollektivstrafen im Sinne der Sippenhaft auszusprechen, anstatt sich die Täter vorzuknöpfen und angemessen hart zu bestrafen, kann es durchaus sein, dass es hier zu einem Verbot kommt, die erbärmlichen und widerwärtigen Verbotsversuche beim Paintball und Computerspielen (dreckige populistische Politik auf dem Rücken toter Kinder) ist diesbezüglich ja sicher noch in Erinnerung...


Das die emmitierte IR-Strahlung bei grünen Laserpointer als "merkwürdig" bezeichnet wird, verwundet, passt aber gut zum restlichen laienhaften Inhalt des Textes. Dabei muss man wissen, dass es keinen direkten grünen Pointer gibt, sondern sich darin eine IR-Laserdiode mit relativ hoher Leistung befindet, deren Strahl mit einem Frequenzverdopplungskristall auf die halbe Wellenlänge (1024 auf 512nm) bringt, was dem herrlichen grün entspricht. Wird nun (bei Billigprodukten) der nachfolgende IR-Filter weggelassen, tritt ein Teil der IR-Strahlung aus. Diese ist allerdings nicht so gefährlich wie dargestellt, eine Verletzung der Hornhaut ist jedoch denkbar. Da der IR-Strahl parallel zum grünen Strahl austritt, müsste man dazu aber bewusst in den grünen Strahl gucken, und so dumm ist hoffentlich niemand... obwohl hierzulande...

ein Laserpointer grün hat 5 mW grün, dessen Leistung ist nicht zu verachten (bei dunklem Zimmer gegen die weiße Decke gerichtet, kann man mit dem Streulicht gut lesen). Im Freien sieht man den Strahl sehr gut allein durch die angestrahlten Teilchen (bei herkömmlichen Pointern braucht man fast Nebel).Werde mal klären, wie die Reichweite genau ist, brauche da aber noch eine Laserschutzbrille (evtl. sogar in Zusammenarbeit mit einem Flugplatz bzw. Piloten, notfalls fliege ich selbst). Die Daten sollen dann auch zu Schulungszwecken genutzt werden.

Da ich mir aber nciht vorstellen kann das du wegen einem stärkster laserpointer ein Strafverfahren riskieren möchtest, auch wenn die Chancen das dus gewinnst aus meiner Sicht ganz gut stehn, wenn du einen guten Anwalt erwischst..., rate ich aus rechtlicher Sicht dringend von LAserpointern an Waffenähnlcihen gegenständen ab.

Laut WaffG sind nicht nur laserpointer 1000mw an Waffen verboten sondern auch bspw. befestigte Taschenlampen... der Grund dafür war (glaube mich zumindest dahingehend zu erinnern) Wilderern das wildern bei Nacht zu erschweren.

Stärkster Laserpointer Blau mit 10000mW

Daher mein Tipp: Lass den Laserpointer, auch wegen der Verletzungsgefahr, und nimm lieber ne Taschenlampe und Klebeband mit. Wenn du die erst vor Ort montierst biste zumindest die restliche Zeit auf der sicheren Seite...und waffenrechtliche Kontrollen aufm FATE/ZA kann ich mir persönlich nur schwer vorstellen...

http://inouemiu.bloggersdelight.dk/also-wenn-das-ding-sogar-aus-der...

http://inouemiu.mywapblog.com/bei-den-maximal-moglichen-entfernunge...

http://laserskaufende.blogi.pl/comments/die-piloten-gewerkschaft-ve...

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